
Diagnostische Laborproben beim Vogel

Am STUA-Diagnostikzentrum werden jährlich über 7000 Proben
von Geflügel bzw. Vögeln untersucht,
darunter Sockentupfer, Abstrichproben, Blut-, Kot- und Gewebeproben sowie
Tierkörper. Neben routinemäßigen Monitoringproben handelt es sich häufig um
Proben aus Betrieben mit klinischen Problemen wie Durchfall, Atemwegssymptomen,
Leistungsdepressionen oder erhöhter Mortalität.
Hier finden Sie Untersuchungsanträge, wichtige Informationen zur optimalen Beprobung und der Anlieferung von Tierkörpern, zur Probenlagerung bzw. zum -versand, sowie weiterführendes Infomaterial.
Untersuchungsanträge
Um eine zeiteffiziente Bearbeitung Ihrer Proben gewährleisten zu können, legen Sie bitte jeder Probe einen ausgefüllten Untersuchungsantrag bei.
Folgende Informationen sind essenziell: Kontaktinformationen des betreuenden Tierarztes und des Besitzers inkl. Tierhalternummer, Tierart, Probenart, Entnahmedatum und Unterschrift.
Im Diagnostikbereich Vogel stehen Ihnen 7 Untersuchungsanträge zur Verfügung:
-
Untersuchungsantrag Wirtschaftsgeflügel
Für Proben von Geflügel und Geflügel-Tierkörper (wenige Ausnahmen, siehe unten) benutzen Sie bitte diesen Antrag.
- Untersuchungsantrag Wildvögel,
Ziervögel, Reptilien
Für Proben und Tierkörpern von Wildvögeln, Ziervögeln und Reptilien benutzen Sie bitte diesen Antrag.
-
Untersuchungsantrag Geflügelkotprobe
Für Kotproben von Geflügel bzw. Vögeln benutzen Sie bitte diesen Antrag.
-
Untersuchungsantrag Geflügelproben auf
Salmonellen (betriebseigene Kontrolle)
Zur Untersuchung von Sockentupfer- und Kotproben auf Salmonellen. Hinweise zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Salmonellen finden Sie auf dem Merkblatt „Salmonellen bei Geflügel - fachliche Informationen“ in der Rubrik „Fachinformationen/Merkblätter“ des Diagnostikbereichs Vogel
-
Untersuchungsantrag Geflügelproben auf Salmonellen
(amtliche Probe gemäß VO (EG) Nr. 1168/2006 in Legehennenbeständen)
Zur Untersuchung von Sockentupfer- und Kotproben auf Salmonellen durch das Veterinäramt.
-
Untersuchungsantrag Gehaltene Vögel (gemäß
Anlage 3a zum AI-QMS-Schreiben)
Zur Untersuchung von Tierkörpern und Abstrichproben von gehaltenem Geflügel/Vögeln auf Geflügelpest (Aviäre Influenza).
- Untersuchungsantrag Wildvögel bzw. Tupferproben auf
Geflügelpest (gemäß Anlage 4 a zum AI-QMS-Schreiben)
Zur Untersuchung von Tierkörpern und Abstrichproben von Wildvögeln auf Geflügelpest (Aviäre Influenza).
Untenstehend können die Untersuchungsanträge heruntergeladen werden.
Untersuchungs-
anträge
Vögel


Untersuchungsantrag Wirtschaftsgeflügel

Untersuchungsantrag Geflügelproben auf Salmonellen
(amtliche Probe)


Untersuchungsantrag Wildvögel, Ziervögel, Reptilien


Untersuchungsantrag Gehaltene Vögel auf Geflügelpest

Untersuchungsantrag Geflügelkotprobe

Untersuchungsantrag Wildvögel bzw. Tupferproben auf
Geflügelpest

Untersuchungsantrag Geflügelproben auf
Salmonellen (betriebseigene Kontrolle)
Probenentnahme und -versand
Die Verwertbarkeit und die Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse hängt wesentlich von der Auswahl und Qualität des Probenmaterials ab. Die Anzahl der Proben und die Entnahmetechnik sowie die anschließende Lagerung und der Transport zum Labor haben einen großen Einfluss. Um eine bestmögliche Qualität der Untersuchungsergebnisse sicherzustellen, ist es wichtig präanalytische Fehler zu vermeiden.
Planung und Vorbereitung der Probenentnahme
- Bei Fragen/Unsicherheiten aller Art gerne im Labor anrufen; dafür sind wir da!
- Für ein aussagekräftiges Ergebnis ist vor der Probenahme zu beachten: Mindestprobenzahl, Probenmaterial, -menge, -gefäß.
- Einzeltierdiagnostik vs. Herdendiagnostik: Aussagen über den Gesundheitszustand von Herden können nicht mittels Untersuchungen von Einzelproben getroffen werden. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben richtet sich nach der Prävalenz des Krankheitserregers und dessen Ausscheidungsrhythmus.
Beachtung des optimalen Beprobungszeitpunktes:
- Abstrichproben für mikrobiologische Untersuchungen vor einer antibiotischen Behandlung entnehmen.
- Für einen direkten Erregernachweis, Beprobung im akuten Krankheitsstadium.
- Für einen indirekten Erregernachweis (Antikörper), Zeit bis zur Serokonversion (erregerspezifisch) beachten, ggf. gepaarte Serumproben gewinnen.
Probenentnahme:
- Für bakteriologische Untersuchungen (Erregeranzucht) sollten immer Entnahmesysteme mit Transportmedium verwendet werden.
- Für molekularbiologische Untersuchungen (PCR) eignen sich auch Trockentupfer.
- Kotproben sollten beim Geflügel aus frisch gesammelten
Sammelkotproben bestehen und zeitnah der Untersuchung zugeführt werden. Der
Anteil an Einstreumaterial und Strohbestandteilen sollte möglichst gering sein.
Probenlagerung und -transport
- Für eine klare Zuordnung der Proben zum Einsender bzw. zum Tier:
- Achten Sie auf eine eindeutige Identifizierung der Proben.
- Untersuchungsantrag (siehe Reiter „Untersuchungsanträge“) vollständig und gut lesbar ausfüllen.
- Flüssiges und festes Probenmaterial immer auslauf- und bruchsicher verpacken sowie absorbierendes Material zwischen Primär- und Sekundärverpackung legen (UN3373).
- Lagerung von Proben gekühlt bei +4 °C bis +8°C und unverzüglicher Transport der Proben idealerweise gekühlt bei +4 °C bis +8°C und ohne große Temperaturschwankungen.
- Bei Versand per Post nicht über ein Wochenende verschicken.
- Außerhalb der Öffnungszeiten können Proben in die Kühlfächer am Eingang des STUA-DZ abgelegt werden.
- Die Abgabe von Tierkörpern zur Sektion ist 365 Tage im Jahr während der Öffnungszeiten möglich. Bis zur Untersuchung ist es erforderlich, die Tierkörper auf Temperaturen knapp über 0 ° C zu halten. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit kleine, gut verpackte Tierkörper (z. B. Ziervögel) mit separat verpacktem Antrag in einem verschließbaren Kühlfach im Annahmebereich zu deponieren. Außerhalb der Öffnungszeiten können größere Tierkörper bis zu ca. 20 kg gut verpackt in einer gekühlten Tonne in einem separaten Raum neben dem Sektionstor abgegeben werden.
- Eingefrorenes Probenmaterial ist nur eingeschränkt untersuchbar. Bitte informieren Sie sich vorab im Labor welche Untersuchungen mit gefrorenem Probenmaterial durchgeführt werden können.
Wegweiser für die Auswahl geeigneter Probenmaterialien (Vögel, Beispiele):
| Probenmaterial | Fragestellung | Untersuchungsparameter | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Tierkörper | Generelle Abklärung der Krankheits- und Todesursache | Umfassende pathologisch-anatomische Untersuchung, Einleitung weiterführender Untersuchungen | Anlieferung von möglichst antibiotisch unbehandelten, frisch verendeten/getöteten oder euthanasierten Tieren, die deutliche/für das Krankheitsbild typische Symptome zeigten. |
| Kot | Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes | Endoparasiten Kulturelle Anzucht (Salmonellen) | Kotproben: bei Wirtschaftsgeflügel mind. 25 g (Flotation, Sedimentation, Mikroskopie). |
| Tupferproben | Erregernachweis | Kulturelle Anzucht ggf. Resistenztestung, Direktnachweis von Viren und Mykoplasmen (PCR) | Zur Diagnostik von Infektionen der tiefen Atemwege (Sektion vorteilhaft). |
| Blut/Serum | Allgemeinerkrankungen, Tierseuchen, Erkrankungen des Respirationstraktes | indirekter Nachweis von Mykoplasmen und Viren | Menge: Serum 3-5 ml |
| Sockentupfer-proben | Erregernachweis | Kulturelle Anzucht (Salmonellen) | Betriebseigene (2 Sockentupferpaare) oder amtliche (3 Sockentupferpaare) Untersuchung |
- Zahlreiche weitere Parameter können sowohl am STUA-DZ als auch in kooperierenden Laboren untersucht werden.
- Die Untersuchungskosten richten sich nach der Gebührenordnung des Landes.
- In einem bestimmten Umfang übernimmt die Tierseuchenkasse die Untersuchungskosten gemäß der Leistungssatzung. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der TSK BW (Kostenübernahme ggf. vor der Probeneinsendung abklären).
Wegweiser für die Auswahl geeigneter Probenmaterialien (diagnostischer Wegweiser)

Diagnostischer Wegweiser Vogel
Anlieferung von Tieren
- Die Anlieferung von lebenden Tieren ist für die Untersuchungsqualität nicht erforderlich, des Weiteren ist der Transport von kranken Tieren zur diagnostischen Tötung tierschutzrechtlich untersagt.
- Die Anlieferung ist 365 Tage im Jahr möglich. Mo-Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr, Sa/So/Feiertage: 09:00 - 11:00 Uhr (Notdienst).
-
Außerhalb der Öffnungszeit besteht die Möglichkeit kleine,
gut verpackte Tierkörper (z. B. Ziervögel) mit separat verpacktem Antrag in
einem verschließbaren Kühlfach im Annahmebereich zu deponieren. Größere
Tierkörper bis 20 kg können gut verpackt und eindeutig gekennzeichnet in die
gekühlten Tonnen in einem separaten Raum neben dem Sektionstor abgelegt werden.
- Übermitteln Sie uns einen ausführlichen Vorbericht mit den Kontaktdaten des Tierbesitzers, des Tierarztes, die Tierdaten und des Krankheitsverlaufes des Tieres/Bestandes.
- Spezifische Untersuchungswünsche kündigen Sie bitte telefonisch an.
Leistungskatalog
Im Leistungskatalog Vogel finden Sie eine Übersicht über die Untersuchungen, die wir am STUA in Aulendorf bei Vögeln durchführen. Dort finden Sie:
- Untersuchungsparameter (z.B. Untersuchung auf Salmonellen)
- Untersuchungskosten
- durchschnittliche Bearbeitungsdauer
- telefonische Durchwahl zum bearbeitenden Laborbereich
Bitte beachten Sie, dass die Probenart „Organe*/Gewebe*“ Proben gemeint sind, die von uns im Rahmen der Sektion gewonnen werden (ausgenommen sind Organe/Gewebe, die bei der Schlachtung entnommen werden).
Sollten sich Fragen ergeben oder Sie einen gewünschten Parameter nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne.
Untenstehend finden Sie den Leistungskatalog Vogel als PDF zum Download.
Leistungs-
katalog


Leistungskatalog Vogel
Merkblätter / weitere Informationen
Merkblätter


Salmonellen beim Geflügel


Ektoparasiten beim Geflügel


Fütterung von Legehennen


Endoparasiten beim Geflügel
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